Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Irmingard Schewe-Gerigk
Antwort von Irmingard Schewe-Gerigk
Bündnis 90/Die Grünen
• 15.08.2007

(...) Deshalb wird es zu einer Erbschaftsteuererhöhung kommen, wenn nicht die Freibeträge angemessen angehoben werden..Die Koalition plant als Ausgleich zur vollen Gleichstellung von Immobilien- und Geldvermögen Presseberichten zufolge, die Freibeträge für Ehegatten und Verwandte deutlich zu erhöhen. Wenn dann aber Eingetragene Lebenspartnerschaften erneut nicht gleichgestellt werden, wird deren Benachteiligung nochmals verschärft. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Thema Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Gesetzgeber erst recht dringend gefragt, zu handeln. (...)

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von Brigitte Zypries
SPD
• 21.08.2007

(...) In der Debatte im Bundestag am 21. Juni 2007 habe ich noch einmal deutlich gemacht, dass ich diese Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen gegenüber heterosexuellen Paaren im Erbschaftssteuerrecht als ein besonderes Ärgernis empfinde. Es kann nicht sein, dass Lesben und Schwule in vielen Bereichen die gleichen Pflichten wie heterosexuelle Ehepartner haben, aber nicht die gleichen Rechte. (...)

Portrait von Sascha Raabe
Antwort von Sascha Raabe
SPD
• 08.10.2007

(...) Zu hoffen bleibt, dass CDU/CSU ihre konservativen und gesellschaftlich völlig veralteten Scheuklappen endlich ablegen und erkennen, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu unserer Gesellschaft genauso dazu gehören wie Ehen. Deshalb müssen sie eine wirkliche Gleichstellung gerade auch in steuerlichen Belangen erhalten. (...)

Portrait von Carola Reimann
Antwort von Carola Reimann
SPD
• 20.08.2007

(...) Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich persönlich bin für die völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Damit wäre auch die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer erledigt. (...)

Portrait von Carsten Müller
Antwort von Carsten Müller
CDU
• 13.09.2007

(...) Die Union hat jedoch klargestellt, dass sie die Familie als wichtigste Form des Zusammenlebens ansieht. Die Privilegierung der Ehe gegenüber der nichtehelichen Lebensgemeinschaft folgt aus den Vorgaben unseres Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Der sachliche Schutzbereich des Art.6 Abs.1 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". (...)

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