Frage an Carola Reimann von Jürgen B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Frau Dr. Reimann,
derzeit wird an einer Erbschaftsteuerreform gearbeitet. Dabei sollen die Hinterbliebenen einer eingetragenen Partnerschaften weiterhin wie Fremde behandelt werden.
Ehegatten sollen mit 307.000 € den 59-fachen Freibetrag wie eingetragene Lebenspartner erhalten. Mit Artikel 6 GG lässt sich dieser krasse Unterschied meiner Meinung nach nicht begründen. Zu Lebzeiten hat die Gesetzgebung den Lebenspartnerschaften zwar gegenseitige Versorgungspflichten auferlegt, erkennt mit einem Freibetrag von 5.200 € weder die gemeinsame Aufbauleistung des Paares, noch den Wunsch nach gegenseitiger Absicherung nach dem Tode an.
Können Sie mir bitte die Haltung Ihrer Fraktion in dieser Frage erläutern?
Sehr geehrter Herr Bittner,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. August 2007 über „abgeordnetenwatch.de“. Gerne nehme ich zu Ihrer Frage zur Erbschaftssteuerreform Stellung.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich persönlich bin für die völlige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe. Damit wäre auch die Ungleichbehandlung bei der Erbschaftssteuer erledigt. Leider gibt es derzeit für eine völlige Gleichstellung keine politische Mehrheit. Deshalb muss zumindest dafür gesorgt werden, dass in Einzelbereichen, wie beispielsweise bei der Reform der Erbschaftssteuer, Verbesserungen erzielt werden können, ohne natürlich das Ziel der völligen Gleichstellung aus den Augen zu verlieren.
Schon mit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 wollte die SPD-geführte Bundesregierung unter anderem auch steuerrechtliche Verbesserungen. Letztlich scheiterte das damals am Widerstand der von CDU/CSU und FDP regierten Länder im Bundesrat. Leider ist unser derzeitiger Koalitionspartner in dieser Frage auch sechs Jahre später nicht fortschrittlicher, das hat auch die jüngste Plenardebatte im Juni dieses Jahres gezeigt.
Deshalb ist auch davon auszugehen, dass auch bei der Frage der Anpassung der Freibeträge für Lebenspartner im Rahmen der Erbschaftssteuerreform Differenzen zur Union auftreten werden. Die SPD wird sich jedoch dafür einsetzen, dass die momentane, diskriminierende Regelung endlich geändert wird. Dahingehend haben sich schon mehrere Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion geäußert.
Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001, der Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetz 2005 und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das seit einem Jahr in Kraft ist, haben wir einiges für Lesben und Schwule in Deutschland erreichen können. Damit haben wir aber nur einen Teil des Weges zurückgelegt. Sie können sicher sein, dass ich mich auch künftig dafür einsetzen werde, dass dieser Weg weitergegangen wird, bis hin zu völligen Gleichstellung.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carola Reimann MdB