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Irmingard Schewe-Gerigk
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Anke Z. •

Frage an Irmingard Schewe-Gerigk von Anke Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Schewe-Gerik,

durch die neue Berechnung der Erbschaftssteuer werden eingetragene Lebensgemeinschaften weiter und in Zukunft noch stärker diskriminiert. Die SPD hat versprochen die Lebenspartner gleichzustellen und wie Ehepartner zu behandeln. Damit würde sie würdigen, dass bei den Pflichten schon ein Gleichgewicht gilt, nicht aber bei den Rechten. Wie stehen die GRÜNEN zu dieser Frage? Werden Sie sich für die Belange der LebenspartnerInnen einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen

A. Zech

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Zech,

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich in ihrem Antrag zur Erbschaftsteuerreform bereits im Herbst 2006 für eine Gleichbehandlung von Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften eingesetzt. Wir werden im Herbst 2007 im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Erbschaftsteuerreform diese Forderung wiederholen. Dann wird es infolge eines Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 7.11.2006 (1 BvL 10/2, veröffentlicht am 31.01.2007) eine Novellierung des Bewertungs- und des Erbschaftsteuergesetzes geben. Nach dem Bundesverfassungerichtsurteil müssen alle Vermögensarten zum Verkehrswert in die Bemessungsgrundlage eingehen. Deshalb wird es zu einer Erbschaftsteuererhöhung kommen, wenn nicht die Freibeträge angemessen angehoben werden..Die Koalition plant als Ausgleich zur vollen Gleichstellung von Immobilien- und Geldvermögen Presseberichten zufolge, die Freibeträge für Ehegatten und Verwandte deutlich zu erhöhen. Wenn dann aber Eingetragene Lebenspartnerschaften erneut nicht gleichgestellt werden, wird deren Benachteiligung nochmals verschärft. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes zum Thema Erbschaftssteuer in der Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist der Gesetzgeber erst recht dringend gefragt, zu handeln.

Die Benachteiligung ist bislang massiv. Eingetragene Lebenspartnerschaften werden bei der Erbschaftsteuer wie Fremde behandelt. Sie fallen in die Steuerklasse III und unterliegen somit dem höchsten Steuersatz. Sie können unseren Antrag mit der Drucksachennummer 16/2076 unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm ansehen.

Mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk