da ich kein Bundestagsabgeordneter bin, werde ich auch nicht an dieser möglichen Abstimmung teilnehmen.
Mit all meinen Kräften arbeite ich weiterhin daran, um die Situation für die Bäuerinnen und Bauern zu verbessern, um Kompensationen zu erreichen, damit es auch weiterhin attraktiv bleibt einen Hof zu bewirtschaften.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass die verschiedenen Beteiligten zu diesem Thema im Gespräch sind und es bisher keine endgültige Entscheidung gibt.
Eine Einschränkung des Zugangs zu öffentlichen Ämtern für Deutsche mit einer weiteren Staatsbürgerschaft kennt unser Grundgesetz nicht. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht möglich, Doppelstaatler den Zugang zu jedem öffentlichen Amt zu verweigern ohne das Grundgesetz zu ändern.
Spezifischer Fall, bitte an entsprechende Behörde wenden