Wir sprechen von der wehrhaften Demokratie, weil sich der Staat gegenüber den Feinden der Demokratie zur Wehr setzen kann und muss.
Bezüglich eines Parteiverbots ist zu berücksichtigen, dass die Hürden für ein solches von unserer Verfassung sehr hoch gesetzt sind und ein Verbot in der Sache deshalb auch nur vom Bundesverfassungsgericht in einem umfangreichen, voraussichtlich langwierigen Verfahren ausgesprochen werden kann.
Insbesondere die correctiv-Recherchen zeigen, dass diese Entwicklungen extrem besorgniserregend sind. Es handelt sich dabei – wie so oft kaschiert von Begrifflichkeiten, die den Anschein der Harmlosigkeit geben sollen – um rassistische und menschenverachtende Pläne.
Wir sprechen von der wehrhaften Demokratie, weil sich der Staat gegenüber den Feinden der Demokratie nicht neutral verhalten, sondern sich zur Wehr setzen kann und muss.