Frage an Edith Sitzmann von Mathias K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
"Ich möchte in Bezug auf Stuttgart 21 noch einmal deutlich machen, Bauherr von Stuttgart 21 ist die Deutsche Bahn AG. Sie alleine ist verantwortlich für die Bauarbeiten für Stuttgart 21. Sie alleine fällt die Bäume und hebt die Baugrube aus. Sie alleine hat die Verantwortung und steht in der Pflicht Stuttgart 21 im Rahmen des Kostendeckels umzusetzen. Die Landesregierung ist wie die Stadt Stuttgart und andere Projektpartner und an der Finanzierung beteiligt. Nicht die Landesregierung baut und fällt Bäume, sondern die Bahn."
Liebe Frau Sitzmann! Ihre oben von mir wörtlich wiedergegebene Aussage aus einer Antwort an H. M. kann ich nicht nachvollziehen. Wenn sich mehrere Interessierte zu einer Proekt"partnerschaft" zusammenfinden, dann trägt jeder dieser Projektpartner auch eine Gesamtverantwortung. Das bedeutet im Klartext: Jede Handlung eines Projektpartners ist durch die Projektpartnerschaft von allen gemeinsam zu verantworten. Wollen oder können einzelne Projektpartner die Gesamtverantwortung nicht mehr tragen, müssen sie die Projektpartnerschaft aufkündigen. Natürlich ist jeder Projektpartner - auch die Landesregierung - auf Grund der eingegangenen Projektpartnerschaft mit dafür verantwortlich, dass z.B. im mittleren Schlossgarten die Bäume gefällt wurden oder Polizeieinsätze stattfinden. Entweder die Landesregierung ist einer von mehreren Projektpartnern (dann kann sie nicht sagen, "wir" bauen nicht und "wir" fällen auch keine Bäume) oder sie ist kein Projektpartner sondern zum Beispiel "nur" ein Zuschussgeber, der ein Interesse daran hat, dass ein gutes Projekt gebaut wird. Sollte der Zuschussgeber aber feststellen, dass sein Geld nicht in seinem Sinne eingesetzt wird, kann er die Zuschüsse stoppen oder sogar zurückverlangen. Also was jetzt? Sind Landesregierung und andere nun Projektpartner (und damit auch gemeinsam gesamtverantwortlich) oder ist die Landesregierung nur ein Zuschussgeber?
"Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar" (Ingeborg Bachmann)
Sehr geehrter Herr Kozinowski,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie an dieser Stelle noch um ein wenig Geduld bitten. Frau Sitzmann wird Ihnen so schnell wie möglich eine Antwort zu kommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. L. Benicke
Sehr geehrter Herr Kozinowski,
vielen Dank für Ihre Frage. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie so lange auf eine Antwort warten mussten. Die Rechtslage stellt sich als sehr kompliziert dar.
Grundsätzlich ist das Land nicht Bauherr, sondern hat lediglich einen Finanzierungsvertrag mit der Stadt und der Region Stuttgart, dem Flughafen Stuttgart sowie den DB-Gesellschaften geschlossen. Falls Sie den Vertrag einsehen möchten, finden Sie ihn hier als Landtagsdrucksache mit der Nummer 14/4382 auf der Internetseite des Landtages: http://www.landtag-bw.de/dokumente/parlamentsdokumentation/index.asp .
Wie Sie dem Finanzierungsvertrag in § 4 entnehmen können, sind Träger des Projektes die Eisenbahninfrastrukturunternehmen (d.h. die DB). Diese führen die Planung und Umsetzung des Projektes durch. Das Land ist auch nicht für die Genehmigung des Projektes „Stuttgart 21“ zuständig. Die Zuständigkeit für das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren obliegt vielmehr dem Eisenbahnbundesamt. Beim Gesamtprojekt S21 bestehen die verschiedensten rechtlichen Verhältnisse zwischen den unterschiedlichen Parteien (DB, Stadt, Flughafen, Land, EBA, beauftragte Dritte etc.). Diese lassen sich nicht über einen Kamm scheren, sondern sind aus rechtlicher Sicht – bezogen auf den jeweiligen Sachverhalt und die darin beteiligten Parteien – jeder für sich zu würdigen.
Für weitere Informationen zu Stuttgart 21 finden Sie auf der Homepage des zuständigen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102376/ .
Die Position der Grünen Landtagsfraktion können Sie hier einsehen http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/themen/rubrik/18/18127.stuttgart_21.html .
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann