Sehr geehrter Herr Kluge,
haben Sie vielen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage.
Sehr geehrter Herr Müller,
(...) Sowohl der Petitionsausschuss als auch der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich dem Thema des Landeswaldgesetztes angenommen. Die Entscheidung, das baden-württembergische Waldgesetz nicht zu verändern, zeigt, dass die eindeutige Formulierung der Zwei-Meter-Regel und die Möglichkeit der Ausnahmeregelung den Waldnutzenden beides ermöglicht: Rechtssicherheit und Flexibilität vor Ort. (...)
(...) Selbstverständlich ist es positiv zu bewerten, dass Kinder und Jugendliche sich sportlich betätigen und ihnen dafür beim Mountainbiking auch der Wald als Freizeit- und Erholungsgebiet offen steht. Im Wald sind aber auch Spaziergänger und Wanderer unterwegs, sodass die Sicherheit aller Waldbesucher gewährleistet sein muss. Insbesondere bei schmalen Wegen besteht eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie von beiden Interessensgruppen benutzt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
(...) Kollisionen von Mountainbiker mit Wanderer) halte ich eine Mindestbreite der Waldwege für eine gemeinsame Benutzung (Rad und Wanderer) oder eine klare Ausweisung von extra Mountainbikestrecken für zwingend erforderlich. Da der Mountainbikesport besonders im unübersichtlichen und topographisch anspruchsvollen Waldgebieten (dies ist der Regelfall) aufgrund der doch beachtlichen Fahrgeschwindigkeit zu einer erheblichen Gefährdung von Wanderern führt, ist eine Regulierung der Wegenutzung schon aus Gründen des präventiven Gesundheitsschutzes notwendig. (...)