Frage an Markus Rösler von Tilman K. bezüglich Tourismus
Sehr geehrter Herr Dr. Rösler,
erlauben Sie mir bitte Nachfragen zu Ihrer Antwort an Herrn Engelhard:
Was hilft es einem unbedarften Radfahrer, wenn er landkartenkundig in BW
eine Radtour nach eigenem Gusto planen will, er aber in der Karte die
Breite der Wege nicht entnehmen kann?
Was soll der v.g. Radler machen, wenn er Informationen über die Wegebreiten braucht, um nicht vor Ort im Ländle quasi in eine mit immerhin bis zu 2.500 EUR bewehrte Bußgeldfalle (vgl. §83 WaldG BW) zu radeln?
Was hilft eine "2m-Regel" $37 WaldG BW) als individualverbindliche numerische (und damit keiner ermessenbezogenen Interpretation zugänglichen) Rechtsnorm,
wenn sogar der zuständige Minister Bonde hinsichtlich deren Umsetzung
schreibt, daß man sie nicht messen müsse (vgl. Antwort an Abg. Dr.
Bullinger - FDP-Fraktion - http://www.igsz.eu/2m/Bull1.pdf ) ?
Wie erklärt man besagtem Radler, daß die von einer dem Bonde-Ministerium
unterstellten Behörde herausgegebene TK 25 in der Legende die Pfade als
(u.a.) "Radfahrwege" deklariert (www.igsz.eu/2m/tk4.pdf), obwohl sie z.T. nach Maßgabe der "2m-Regel" gar nicht mit dem Fahrrad befahren werden dürften?
Sehr geehrter Herr Kluge,
haben Sie vielen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage.
Man sieht aus Ihren detaillierten Nachfragen, dass Sie sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt haben. Das allerdings führt dazu, dass ich – es werden von Politikern ja ehrliche Antworten erwartet – in mancherlei Hinsicht schlicht überfragt bin. Daher meine – von Ihnen kritisierte – Reaktion, weitergehende Informationen beim zuständigen Fachministerium einzuholen.
Wenn Sie aber zwingend von einem Abgeordneten eine Antwort auf sehr detaillierte Fragen möchten, dann bitte ich Sie, dies von demjenigen Abgeordneten zu erfragen, der/die hierfür auch zuständig ist und sich daher auch am intensivsten mit dem Thema beschäftigt.
Ich habe in diesem Zusammenhang eine Bitte an Sie im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger: Fragen Sie doch bitte nicht verschiedene/mehrere Abgeordnete derselben Fraktion die gleichen Dinge. Damit produzieren Sie Doppelarbeit und führen dazu, dass uns genau diese Zeit für Anfragen anderer Bürger und den Austausch mit anderen Einrichtungen fehlt.
Wenn Sie Anfragen haben, die direkt meine Fachzuständigkeit (also Naturschutzrecht, Agrogentechnik, Streuobstbau…) oder meinen Wahlkreis betreffen, dann bin ich selbstverständlich bereit, hier auch detaillierterte Fragen zu beantworten. Bei der Zwei-Meter-Regelung geht es um das Landeswaldgesetz und für Forst ist mein ja auch schon von Ihnen angesprochener Kollege Reinhold Pix zuständig.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Rösler