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Winfried Kretschmann
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Frage von Hans-Joachim K. •

Frage an Winfried Kretschmann von Hans-Joachim K. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 23.10.13 auf die Fragen zur Zwei-Meter Regel von Herrn Jäger.
Sie erklären dort, dass die „Zwei-Meter-Regelung“ Rechtsklarheit im Falle der Unfallhaftung schafft.

Es gibt in Baden-Württemberg viele Radvereine, in denen Mountainbiken in Übungsgruppen trainiert wird, vor allem auch mit vielen Kindern und Jugendlichen. Ergebnis dieser konsequenten Nachwuchsförderung ist die olympische Goldmedaille von Sabine Spitz aus Peking, der Vizeweltmeistertitel von Manuel Fumic und der U23 Vizeweltmeistertitel von Julian Schelb aus diesem Jahr. Alle drei kommen aus Baden-Württemberg und trainieren dort sicher nicht nur auf Wegen, die mindestens zwei Meter breit sind.

Alle drei trainieren oder haben in Vereinen trainiert, in denen es Alltag ist, dass ehrenamtliche Trainer mit Kindern und Jugendlichen auf Wegen unter 2-Meter Breite unterwegs sind, weil die Kinder und Jugendlichen nur dort die nötigen technischen Fähigkeiten erlernen können, um hinterher sicher im Rennen zu fahren und weil es "de facto" keine legalen Strecken gibt.

Diese Rechtssicherheit, von der Sie sprechen, führt also im Fall eines Unfalls in der Trainingsgruppe dazu, dass die meist ehrenamtlichen Trainer mit „einem Bein im Gefängnis stehen“, da sie wissentlich mit den Kindern und Jugendlichen Wege fahren, die nicht legal sind.

Dazu drei Fragen:
1. Wie stehen Sie dazu, dass Kindern das Mountainbike beigebracht wird. Ist dies positiv zu bewerten?
2. Wie wollen Sie die Genehmigungsverfahren für legale Mountainbike Strecken vereinfachen, damit hier auch wirklich Strecken endstehen oder ist es nicht einfacher die "2-Meter-Regel" zu streichen und durch eine "Hessen"-ähnliches Regelung zu ersetzen?
3. Halten Sie es gerechtfertigt, dass die Übungsleiter der Vereine derzeit in so einem Maße kriminalisiert werden, weil sie aus Mangel an legalen Strecken auf Wege im Wald unter 2-Meter Breite ausweichen.

Mit freundlichem Gruß
Hans-Joachim Kleine

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Sehr geehrter Herr Kleine,

Vielen Dank für Ihre Ausführung zur Zwei-Meter-Regel.

Selbstverständlich ist es positiv zu bewerten, dass Kinder und Jugendliche sich sportlich betätigen und ihnen dafür beim Mountainbiking auch der Wald als Freizeit- und Erholungsgebiet offen steht. Im Wald sind aber auch Spaziergänger und Wanderer unterwegs, sodass die Sicherheit aller Waldbesucher gewährleistet sein muss. Insbesondere bei schmalen Wegen besteht eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie von beiden Interessensgruppen benutzt werden.

In der Zwei-Meter-Regel des Landeswaldgesetzes sehe ich daher ein Instrument, die verschiedenen Interessen der Erholungsnutzung im Wald aufzufangen und auf lokaler Ebene Lösungen zu finden. Wie auch die Entscheidung des Petitionsausschusses zeigt, der die Veränderung des Landeswaldgesetzes abgelehnt hat, bietet diese Regelung die Chance individuelle Konzepte zu etablieren, die den Gegebenheiten vor Ort gerecht werden und die Interessen der Beteiligten berücksichtigen.

In Baden-Württemberg haben wir mit der ausdrücklichen Formulierung der Zwei-Meter-Regel und der Ausnahmeregelung ein eindeutiges Gesetz. In den Waldgesetzen anderer Bundesländer wird teilweise nicht auf eine konkrete Wegbreite, sondern auf unbestimmte Rechtsbegriffe verwiesen – so beispielsweise in Hessen, wo Radfahren nur auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet ist, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen „unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.“ Diese Angaben bringen für Waldnutzende nicht mehr, sondern weniger Klarheit.

Damit in Zukunft mehr Singletrails für Mountainbiker entstehen, wird die Landesregierung die Potentiale des bestehenden Landeswaldgesetz in Zukunft stärker kommunizieren und die Unteren Forstbehörden, die auf kommunaler Ebene über Ausnahmen entscheiden, dazu anhalten, mit den Interessensverbänden und Waldnutzenden vor Ort am Streckennetz zu arbeiten. Das Mountainbike-Handbuch https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf dient hierbei als wichtige Informationsquelle für alle Beteiligten.

Das bestehende Landeswaldgesetz beinhaltet also die Chance, unsere Wälder unter Berücksichtigung aller Interessenslagen zu gestalten und nutzen zu können.

Mit freundlichen Grüßen,

Winfried Kretschmann

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