
In der bisherigen familienpolitischen und familienrechtlichen Diskussion nimmt dieses Thema aktuell eher eine Außenseiterrolle ein. Das kann daran liegen, dass es dazu zu wenig verlässliche Zahlen gibt oder daran, dass die zugrunde liegende Trennung der Eltern meist ein hochemotionaler Prozess ist.

Wir wollen die bisherige Lebensleistung berücksichtigen – das würde auch Erwerbsminderungsrenten steigen lassen. Die Kontaktstellen wollen wir nicht abschaffen.


Auch in Sachsen ist es grundsätzlich möglich, die Ausbildung berufsbegleitend im Zeitraum von 4 Jahren zu absolvieren

Nach der Sachverständigenanhörung wird sich dann der Ausschuss in seiner Sitzung im April abschließend mit dem Gesetzentwurf (und dem Änderungsantrag) befassen, so dass eigentlich ein Beschluss im Plenum Ende April erfolgen müsste.
