
Wir setzen auf ein solidarisches System einer Bürgerversicherung, das allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglicht.

die Antwort lautet: NEIN

Nein.

Es geht tatsächlich um die Verordnung von Cannabis aus medizinischen (!) Gründen, nicht auf den sogenannten Freizeitkonsum. Die Regelungen des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis bleiben davon unberührt.

Insgesamt würde Rheinhessen ohne Wein und Winzerbetriebe einen bedeutsamen identitätsstiftenden Teil der rheinhessischen Kultur sowie einen wichtigen Wirtschaftszweig verlieren. Deshalb setze ich mich als rheinhessischer Abgeordneter der rheinland-pfälzischen SPD-Fraktion auch weiterhin für eine zielgerichtete Förderung unserer Winzerbetriebe, besonders unter dem Gesichtspunkt der nachhaltigen Pflege und Erhaltung von Kulturlandschaften, ein.
