
Sehr geehrter Herr Kleine,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.
Sehr geehrter Herr Kleine,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.
(...) Wie auch die Entscheidung des Petitionsausschusses, welcher die Veränderung desselben abgelehnt hat, zeigt, ist die bestehende Regelung zweckmäßig, um die unterschiedlichen Interessenslagen und Nutzungsansprüche im Erholungsgebiet Wald zu vereinbaren. Mit der Zwei-Meter-Regel und ihrer Ausnahme können Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger vor Ort Lösungen finden und neue Singletrails für Mountainbiker etablieren. (...)
(...) Juli 2010 für den Großraum Stuttgart zeigt aber beispielhaft, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern auf Waldwegen gekommen ist. Die Zwei-Meter-Regel schafft somit eine eindeutige Basis für die Benutzung des Wegenetzes, sodass Unfallrisiko und Verletzungsgefahr für Radfahrer und Fußgänger sinken. Denn gerade wenn die Strecke unübersichtlich ist und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich ist, erhöht sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung. (...)
Sehr geehrter Herr Kluge,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.
(...) Sowohl der Petitionsausschuss als auch der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz haben sich dem Thema des Landeswaldgesetztes angenommen. Die Entscheidung, das baden-württembergische Waldgesetz nicht zu verändern, zeigt, dass die eindeutige Formulierung der Zwei-Meter-Regel und die Möglichkeit der Ausnahmeregelung den Waldnutzenden beides ermöglicht: Rechtssicherheit und Flexibilität vor Ort. (...)
(...) Selbstverständlich ist es positiv zu bewerten, dass Kinder und Jugendliche sich sportlich betätigen und ihnen dafür beim Mountainbiking auch der Wald als Freizeit- und Erholungsgebiet offen steht. Im Wald sind aber auch Spaziergänger und Wanderer unterwegs, sodass die Sicherheit aller Waldbesucher gewährleistet sein muss. Insbesondere bei schmalen Wegen besteht eine erhöhte Unfallgefahr, wenn sie von beiden Interessensgruppen benutzt werden. (...)