Frage an Winfried Kretschmann von Stefan K. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
Sie sind Vertreter meines Wahlkreises im Landtag. Daher habe ich Fragen an Sie zu Ihrer Antwort zum Thema "2-Meter-Regel".
"Die Landesregierung ... setzt auf diese Regelung, da sie sich ... bewährt ... hat"
Woran machen Sie fest, dass sich die Regelung bewährt hat? Welche Studien, Zahlen, Fakten, Untersuchungen, etc. zeigen die Bewährtheit?
"Die Eindeutigkeit der ... Regelung senkt das Unfallrisiko"
Womit können Sie diese Aussage belegen? Haben Sie Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern, der Schweiz, Österreicht, Frankreich etc.?
"Darüber hinaus bietet die "Zwei-Meter-Regelung" Spielräume und Raum für Ausnahmen"
Zuvor reden Sie von Rechtssicherheit. Jetzt reden Sie von Spielräumen und Ausnahmen. Finden Sie Regeln toll, wo gleich wieder Ausnahmen notwendig sind? Glauben Sie, so fühlen sich Bürger rechtssicher?
Insgesamt hört sich Ihre Antwort für mich so an, als ob Sie sich noch nicht tiefer mit dem Thema beschäftigt hätten. Ihre Aussagen empfinde ich als nicht belegbar und als Nachgeplappere von Aussagen von Interessengruppen.
Freundliche Grüße
Stefan Kösling
Sehr geehrter Herr Kösling,
Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern/-innen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten. Eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand leistbar. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Erhebungen vor. Eine Recherche der Stuttgarter Nachrichten vom 15. Juli 2010 für den Großraum Stuttgart zeigt aber beispielhaft, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu teils schweren, in mehreren Fällen sogar tödlichen Unfällen mit Radfahrern auf Waldwegen gekommen ist. Die Zwei-Meter-Regel schafft somit eine eindeutige Basis für die Benutzung des Wegenetzes, sodass Unfallrisiko und Verletzungsgefahr für Radfahrer und Fußgänger sinken. Denn gerade wenn die Strecke unübersichtlich ist und so ein Ausweichen kaum oder unmöglich ist, erhöht sich die Unfallgefahr durch eine gemeinsame Benutzung.
Die Zwei-Meter-Regel bietet insofern Spielräume, als dass sie auf lokaler Ebene und unter Einbezug der konkreten Gegebenheiten sowie Interessenslagen, Ausnahmen zulassen kann. Damit können Interessensverbände, Waldnutzende und Forstämter auf kommunaler Ebene, Singletrails für Mountainbiker zugänglich machen. Zum einen gewährleistet die eindeutige Formulierung des Landeswaldgesetzes Rechtssicherheit und zum anderen macht die Ausnahmeregelung eine lokal angemessene und flexible Handhabung möglich. Die Ausnahme untergräbt folglich nicht die Regel, sondern bietet Kommunen, Interessensverbänden und Waldnutzenden die Chance, gemeinsam vor Ort adäquate und zufriedenstellende Lösungen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Winfried Kretschmann