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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Tilman K. •

Frage an Winfried Kretschmann von Tilman K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Thema: Demokratie und Bürgerrechte

Sehr geehrter HErr Ministerpräsident,

a)warum beantworten Sie die Fragen des Herrn Jäger (Antw. v. 23.10.)
nicht, sondern geben Antweorten auf von Herrn Jäger gar nicht gestellte Fragen?

b) Kann es sein, (nichts für ungut), daß Sie sich erschöpfend
bekannter Textbausteine bedient haben könnten?

Deshalb auf ein Neues mit etwas einfacheren Fragen:

c) Wie stehen Sie zu der Auffassung Ihrer Parteikollegin Feldmayer
(Hessen), eine Mindestwegebreitenregelung sei ein "bürokratisches Monster
und realitätsfern"?

d) Wie unterscheiden sich Wälder in Hessen von jenen in
Baden-Württemberg dahingehend, daß man sich in letzteren auf schmaleren
Wegen möglicherweise nicht rücksichtsvoll bewegen kann und daher eine "2m-Regel" braucht?

Und weiter bitte:

e) Wäre auf schmaleren Waldwegen in BW Rücksichtnahme möglich,
bräuchte man dann die "2m-Regel"?
Oder trauen Sie den Bürgern in BW und den Besuchern von BW so wenig
Rüchsichtnahmefähigkeit zu, daß Sie deshalb die "2m-Regel" für nötig
halten?

f) Minister Bonde schreibt in der Landtags-Antwort an Herrn Dr. Bullinger
MdL, man müsse die 2m nicht messen ( http://www.igsz.eu/2m/Bull1.pdf ). Wenn selbst die hier zumindest nach Maßgabe von §83 WaldG BW (Ordnungswidrigkeiten) zur Umsetzung einer gesetzlichen Rechtsnorm verpflichtete Exekutive so weit geht, wozu braucht man die Norm dann noch?

g) Wie kommt andererseits die durch die Norm angeblich geschaffene
Klarheit zustande, wenn doch niemand erklären kann, wie man die Norm 2m
(mangels Geländemarken wie Bordsteine) justitiabel messen kann?

h) Wie wurde statistisch signifikant ermittelt, wie viele Radfahrer die
"2m-Regel" kennen? Denn die Regel kann sich nur bei jenen bewährt haben,
die sie bislang auch kannten und nicht bis dato "auch so" rücksichtsvoll
waren.

Bitte beantworten Sie meine klaren Fragen nachvollziehbar und ohne
Textbausteine.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kluge,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zwei-Meter-Regel.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, nachdem wir uns detailliert informiert, mit allen beteiligten Gruppierungen und über alle Fraktionen hinweg ausgetauscht und die Argumente erörtert haben, in der Frage der Zwei Meter -Regelung zu einer finalen Entscheidung gefunden haben. Das Nachhaken zu Details werden an den gefundenen Regelungen nichts ändern. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir eine weitere Diskussion mit sich wiederholenden Argumenten nicht führen wollen.

Wir wollen, dass die Vielfalt unserer Wälder möglichst allen Interessengruppen und Bedürfnissen zugutekommt. Wir wissen, dass es verschiedene Perspektiven auf das Thema der Zwei-Meter-Regel und dementsprechend unterschiedliche Bewertungen der gegenwärtigen Regelung zum Radfahren im Wald gibt. Die Fraktion der Grünen und die Landesregierung haben sich deshalb über einen langen Zeitraum eingehend mit Fragen rund um die 2-m-Regelung auseinandergesetzt. Alle vorgestellten Perspektiven haben ihre Berechtigung und sind in unseren Entscheidungsprozess eingeflossen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags hat sich mit allen im Landtag vertretenen Fraktionen, den Mountainbike- u.a. Verbänden am 16.07.2014 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung beraten. Abschließend hat sich der Ausschuss auf Basis der Diskussion und tiefgehenden Prüfung für die Beibehaltung der Zwei-Meter-Regel ausgesprochen.

Wir treten für eine flexible Nutzungsstrategie des Waldes auf kommunaler Ebene ein. Diese bietet den Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Gestaltungsfreiheit vor Ort. Wir setzen auf individuelle Lösungen unter Beteiligung aller Interessengruppen. Den Kommunen und örtlichen Verbänden ist die Situation in ihrer unmittelbaren Umgebung bestens vertraut und sie können im Dialog die jeweils geeignete Lösung entwickeln und umsetzen. Darunter fallen auch die Öffnung und Ausweisung von Wegen unter 2 m Breite für die Nutzung als Single-Trails.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die unteren Forstbehörden bereits 2014 aufgefordert, lokale Initiativen zur Ausweisung geeigneter Strecken aktiv zu unterstützen. Damit der Wald für alle Menschen so uneingeschränkt wie möglich erlebbar bleibt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz einen Leitfaden für die Einrichtung spezieller Mountainbike-Trails entwickelt. Das Mountainbike-Handbuch bietet eine umfassende Grundlage für alle Interessierten. Mit Blick auf die lokalen Gegebenheiten und das vorhandene Wegenetz kann auf dieser Basis die Einrichtung geeigneter Wege geprüft und für den Radverkehr überall dort freigegeben werden, wo dies konkret möglich ist. Zur Klärung räumlich übergreifender Fragen tagt im MLR zudem regelmäßig ein Koordinierungskreis. Des Weiteren erhalten die Naturparke über die Naturparkförderung Möglichkeiten, eigene Pilotprojekte durchzuführen.

Link zum Mountainbike-Handbuch: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/Remote/mlr/Mountainbike-Handbuch.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Winfried Kretschmann

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