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Frage von Tanja G. •

Frage an Volker Wissing von Tanja G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing,

zu Ihrer Antwort betr. Kirchensteuer an Herrn Bieh vom 8.12.09:

Wurde hier das Hauptproblem für die Allgemeinheit unbeachtet gelassen?

In der Süddeutschen Zeitung wurde am 24.9.09 auf Seite 6 unter der Überschrift

"Das Milliarden-Rätsel"

über Möglichkeiten zur jährlichen Defizitsenkung berichtet. Daraus folgender Satz:

"Würde man die Kirchensteuer nicht mehr als Sonderausgabe anrechnen dürfen, kassierte der Staat zusätzlich 3 Milliarden Euro."

Unter www.kirchensteuern.de wurden die Einnahmeverluste des Staates wegen der unbegrenzten(!) steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer und die Leistungen der Kirchen für die Allgemeinheit vom "Verein zur Umwidmung von Kirchensteuern" beschrieben.
Das Ergebnis: Für die Kirchensteuersubvention gibt es keine vernünftigen Gründe.

Können wir uns die jährlichen Milliardengeschenke bei der Kirchensteuer noch länger leisten?

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Großmann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Gromann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 15. Januar 2010.

Ihr Hinweis auf die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer ist durchaus berechtigt. Für viele konfessionell nicht gebundene Menschen dürfte es schwer nachvollziehbar sein, warum sie mit ihren Steuergeldern die freie Glaubensentscheidung eines anderen finanziell mittragen sollen. Wer allerdings die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer kritisiert kommt nicht umhin, auch die entsprechenden Tatbestände bei anderen Organisationen zu hinterfragen. Schließlich können auch die Beiträge zu Gewerkschaften, Parteien und anderen gemeinnützigen Organisationen steuerlich gelten gemacht werden.

Mitgliedsbeiträge können immer dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie an Körperschaften gezahlt werden, die wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige, religiöse Zwecke oder die besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen. Der Staat greift damit tief in das bürgerschaftliche Engagement ein, indem er über die Anerkennung bzw. Verweigerung einer Gemeinnützigkeit einige Institutionen fördert, andere hingegen nicht. Eine klare Trennung zwischen Zivilgesellschaft einerseits und Staat andererseits, wäre sicherlich wünschenswert, ist aber in Anbetracht der großen Zahl der profitierenden Organisationen politisch kaum durchsetzbar.

Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, wäre vor allem dann eine Ungerechtigkeit, wenn die Kirchen damit, im Vergleich zu anderen Institutionen, deutlich besser als diese gestellt würden. Dies ist aber nicht der Fall, generell können alle Mitgliedsbeiträge - und darum handelt es sich letztendlich bei der Kirchensteuer - die an Organisationen gezahlt werden, die, nach Ansicht des jeweiligen Finanzamtes, wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse Zwecke oder besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, steuerlich geltend gemacht werden.

Die Frage ist also weniger, ob wir uns diese "Milliardengeschenke" an die Kirchen noch leisten können, sondern inwieweit es Aufgabe des Staates ist, das private Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger finanziell zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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