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Volker Wissing
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Frage von Klaus-Peter K. •

Frage an Volker Wissing von Klaus-Peter K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Wissing !!

An Sie als ehemaliger Untersuchungsrichter und jetziger Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen möchte ich einige ganz konkret zu beantwortende Fragen stellen.
Ich bitte Sie mir die Antworten nicht durch die Brille eines FDP-Mitgliedes, sondern als Strafrechtler zu beantworten.

„ Ist es verwerflich, dass Strafverfolgungsbehörden gestohlenes Gut mit Geld aufkaufen um damit weitaus schwerwiegendere Straftaten aufzuklären oder zu verhindern?
Sind alle von mir in über 40-jähriger Tätigkeit als Kriminalbeamter mit staatsanwaltschaftlicher und gerichtlicher Zustimmung durchgeführten Aufkäufe von BTM und Diebesgut rechtswidrig?
Ist es ungesetzlich einem Erpresser Geld zu zahlen, damit er ein entführtes und gerade in einer Kiste erstickendes entführtes Kind freigibt?
Stelle ich mich als so handelnder auf die gleiche Stufe mit dem Straftäter, wenn ich auf diese Weise für Rechtssicherheit sorge.?
Wenn es so wäre, könnten dann ganze Teile der Strafverfolgung eingestellt werden, weil es keine anderen Zugriffsmöglichkeiten gibt als „Bezahlung mit Geld“. ?
Könnten auch Journalisten einpacken und die größten Schweinereien würden nicht herauskommen.?
Ist der § 163 StPO doch immer noch geltendes Recht, wonach die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Straftaten bindend verpflichtet ist, wenn sie davon erfährt.?
Oder könnte es vielleicht sein, dass Ihre Klientel die Hose voll hat, weil sie die begründete Angst hat, bei verbotenem Tun ertappt zu werden.?
Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich niemals moralische Bedenken hatte, mit Geld von Versicherungen oder Geld des Staates Verbrechern das Handwerk zu legen.

m.f.G: Klaus-Peter Klenner

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Klenner,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. Februar 2010.

Sie stellen die richtigen Fragen, nur kann ich Ihnen diese nicht beantworten. Die CD ist dem Fiskus, aber nicht der FDP oder gar mir persönlich angeboten worden. Deshalb kenne ich weder den Anbieter der CD, noch habe ich direkte Kenntnisse über den Ursprung oder die Natur der Daten. Aus diesem Grund habe ich den Erwerb des Datenträgers auch nicht generell abgelehnt, sondern mich für eine rechtliche Prüfung ausgesprochen.

Wem keine Angaben zu der Identität des Anbieters sowie der Natur der Daten vorliegen, der kann einen Ankauf nicht generell ablehnen. Wer den Erwerb der Daten ohne belastbare Information über deren Quelle und den Anbieter ablehnt, hilft Steuerhinterziehern. Man kann nicht von vorneherein den für Steuerhinterzieher günstigsten Fall unterstellen, dass es sich bei den angebotenen Daten um Hehlerware handelt. Es ist daher Aufgabe des Bundesministers der Finanzen das Angebot intensiv zu prüfen. Sollte ein rechtlich einwandfreier Erwerb nicht möglich sein, muss der Staat darauf verzichten. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel.

Ein Staat der nicht jede rechtlich einwandfreie Möglichkeit nutzt, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, untergräbt die Steuergerechtigkeit. Die FDP ist die Partei des Datenschutzes und der Bürgerrechte, deshalb fordern wir eine sorgfältige Prüfung. Die FDP ist auch die Partei der Steuergerechtigkeit, deshalb befürworten wir einen Ankauf, wenn er auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise möglich ist - aber auch nur dann.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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