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parteilos
• 28.01.2010

(...) Wenn Sie den besonderen Status der Kirchen in unserer Gesellschaft kritisieren, sollten Sie auch die besonderen Leistungen, welche die Kirche für das Gemeinwohl erbringt berücksichtigen. Egal ob kirchliche Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder Schulen, sie stehen in aller Regel nicht nur exklusiv Kirchenmitgliedern, sondern allen zur Verfügung. (...)

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parteilos
• 19.01.2010

(...) Die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer, wäre vor allem dann eine Ungerechtigkeit, wenn die Kirchen damit, im Vergleich zu anderen Institutionen, deutlich besser als diese gestellt würden. Dies ist aber nicht der Fall, generell können alle Mitgliedsbeiträge - und darum handelt es sich letztendlich bei der Kirchensteuer - die an Organisationen gezahlt werden, die, nach Ansicht des jeweiligen Finanzamtes, wissenschaftliche, kirchliche, mildtätige oder religiöse Zwecke oder besonders förderungswürdige gemeinnützige Zwecke verfolgen, steuerlich geltend gemacht werden. (...)

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parteilos
• 14.01.2010

(...) Die Beibehaltung des Gottesbezugs ist für mich Ausdruck des Respekts vor unserer Verfassung, ihren Urhebern, deren Werten und Menschenbild. Er begründet keine Sonderrolle des Christentums als "rechtliche Metainstanz" und ist auch keine Statusbeschreibung des religiösen Empfindens in unserer Gesellschaft. (...)

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parteilos
• 12.01.2010

(...) Der Gottesbezug in unserer Verfassung ist für mich weniger Ausdruck eines Bekenntnisses, als viel mehr der Versuch die Wurzeln der Werte unserer Gesellschaft zu verdeutlichen. Auch wenn ich Ihnen zustimme, dass sich immer mehr Menschen in Deutschland von den Kirchen abwenden, so sind die Grundwerte in unserer Gesellschaft nach wie vor christlich geprägt. (...)

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