Portrait von Ulrike Flach
Antwort von Ulrike Flach
FDP
• 29.01.2010

(...) Grundlage ist eine deutsch-türkisches Abkommen aus dem Jahr 1964. Die in der Türkei lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzsstaates. Die Kosten werden anschließend der deutschen Versicherung erstattet. (...)

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Antwort von Ulrike Flach
FDP
• 15.01.2010

(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Krankenversicherungswesen sind seit Jahrzehnten in einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen geregelt. Demnach gilt gegenseitig, dass jemand, der z.B. zu Besuch im anderen Land ist und krank wird, von einem Arzt des Gastlandes behandelt wird und dies über seine heimische Krankenkasse abrechnen kann. (...)

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