(...) Grundlage ist eine deutsch-türkisches Abkommen aus dem Jahr 1964. Die in der Türkei lebenden Familienangehörigen erhalten im Krankheitsfall zunächst Leistungen der Krankenversicherung des Wohnsitzsstaates. Die Kosten werden anschließend der deutschen Versicherung erstattet. (...)
(...) Die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dienen der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen zur Stützung und Stärkung der Konjunktur. Das Gesetz ist zum 1.1.2010 in Kraft getreten, vor nicht einmal drei Wochen. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Zweitwohnungssteuer für Campingfahrzeuge. (...) Der Bund hat hier keine Zuständigkeit. (...)
(...) Ihren Eindruck kann ich nicht teilen. Erstens erkenne ich nach wie vor eine recht breite Berichterstattung über die Schweinegrippe. In der Fachpresse auf jeden Fall, in der schnelllebigeren Tagespresse sicher weniger. (...)
(...) haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Krankenversicherungswesen sind seit Jahrzehnten in einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen geregelt. Demnach gilt gegenseitig, dass jemand, der z.B. zu Besuch im anderen Land ist und krank wird, von einem Arzt des Gastlandes behandelt wird und dies über seine heimische Krankenkasse abrechnen kann. (...)
(...) Aktuell zahlen wir bereits rund 16 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt in den Gesundheitsfonds. Ein einheitlicher Beitrag muss sich auch nicht an der unteren Leistungsgrenze bemessen, da an dieser Stelle ja der soziale Ausgleich einsetzt. (...)