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Frage von Jörg F. •

Frage an Ulrike Flach von Jörg F. bezüglich Soziale Sicherung

Morgen ,

mich würde es interessieren warum es mit ihren Augen gerechtfertigt ist ,Camper - Campingfahrzeuge - mit einer Zweitwohnsitzsteuer zu bestrafen? Sozial ist das auf keinen FALL . Mein Wohnwagen ist angemeldet ich bezahle dafür eine Versicherung und natürlich Steuern . Das ist für mich und meine Campingfreunde abzocke . Selbst für Leute die einen Wohnwagen auf ein Platz stehen haben . Unser Wagen wird zur Übernachtung hautsächlich im Urlaub ( Ferien wegen 2 Kinder ) für 2 Wochen genutzt . Da wir sonst nicht in ihn Übernachten , kommen wir nie an die angegebenen Übernachtungen die man haben muss für eine Zweitwohnsitzsteuer .
Warum wird soetwas gemcht ?

MfG
J.F

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friebe,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Zweitwohnungssteuer für Campingfahrzeuge. Die Zweitwohnungssteuer wird von der Kommune erhoben, auf deren Gebiet Sie ihr Fahrzeug nutzen. Rechtliche Grundlage ist eine Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer. Auch diese Satzung hat die entsprechende Gemeinde erlassen. Der Bund hat hier keine Zuständigkeit. Allerdings ist keine Gemeinde verpflichtet, eine solche Steuer zu erheben. Insofern ist die Kritik bei der jeweiligen Kommune und den entsprechenden Verantwortlichen anzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach