Frage an Ulrike Flach von Willi M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Flach,
ich habe gehört, dass sich ein türkischer Verwandter (aus der Türkei - auf Besuch bei einem hier lebenden/arbeitenden Türken) in Deutschland kostenlos medizinisch behandeln lassen kann. Stimmt das? Wenn das so ist: Wer zahlt das? Krankenkasse des hier versicherten Türken oder der Bund? Gründe? Gesetz seit Anfang der 70er Jahre? Bleibt das so?
Wie werden Deutsche in der Türkei behandelt? Ebenso?
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen Dank.
Freundliche Grüße aus dem Schwarzwald
Sehr geehrter Herr Muhr,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei im Krankenversicherungswesen sind seit Jahrzehnten in einem gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen geregelt. Demnach gilt gegenseitig, dass jemand, der z.B. zu Besuch im anderen Land ist und krank wird, von einem Arzt des Gastlandes behandelt wird und dies über seine heimische Krankenkasse abrechnen kann. Die Erstattung der Arztgebühren wird - nach einem nicht unkomplizierten Verfahren - abgewickelt. Grundsätzlich gelten für Türken und Deutsche die gleichen Bedingungen. Solche gegenseitigen Sozialversicherungsabkommen gibt es mit vielen EU-Ländern, z.T. seit 40 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach