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Frage von Sandra H. •

Frage an Ulrike Flach von Sandra H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Flach,

wenn ich mich recht erinnere, wurde als Begründung für die Senkung des USt.-Satzes seinerzeit genannt, dass man damit auch den inländischen Tourismus "ankurbeln" wolle, denn durch den ermäßigten USt.-Satz würden die Übernachtungspreise im Inland günstiger und damit würden Hotels (für Urlaub) im Inland eher gebucht werden.

Sollte ich dies falsch erinnern, würde ich um eine Erläuterung bitten, wie genau die Sendung der USt. zu einer steuerlichen Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger führen sollten.

Sollte ich die o.g. Begründung jedoch korrekt wiedergegeben haben, kann ich folgende Erfahrungen schildern, die mit weiteren Fragen verbunden sind:
Da ich als Freiberuflerin sowohl geschäftlich häufiger unterwegs bin als auch privat gerne in Hotels Urlaub mache, habe ich die Hotelpreise genau im Blick und kann nur sagen, dass diese seit dem 1.1.2010 nicht um einen Cent gesenkt wurden.
Dies ärgert mich, wenn ich privat verreise, denn angeblich sollte ich doch als "Touristin" davon profitieren, dass der Preisvorteil an mich als Endverbraucherin weitergegeben wird. Dies ärgert mich aber noch mehr, wenn ich geschäftlich verreise, denn jetzt kann ich nur noch 7 % USt. bei der Vorsteuer geltend machen, die Übernachtung ist also für mich de facto teurer geworden (selbst unter Berücksichtigung der EKSt.-Ersparnis bleibt eine nicht unerhebliche Preissteigerung).

Teilen Sie meine Wahrnehmung, dass die Senkung der USt. bislang nicht an die Endverbraucher weitergegeben wurde? Falls ja, wie beurteilen Sie dies, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Reisekosten für Selbstständige dadurch gestiegen sind? Und welche Maßnahmen wird die Regierung ggf. ergreifen, um die Weitergabe der USt.-Senkung zu erreichen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr herzlich im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Hohmann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hohmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Die Maßnahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes dienen der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Unternehmen zur Stützung und Stärkung der Konjunktur. Das Gesetz ist zum 1.1.2010 in Kraft getreten, vor nicht einmal drei Wochen. Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass sich die Auswirkungen noch nicht überall zeigen. Ich teile aber nicht Ihren Eindruck, die Branche als Ganzes würde die Einsparungen nicht weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Flach