
(...) Sehr geehrter Herr Aretz, die genannten Inhalte der Gesetzesnovelle machen deutlich, dass mit ihr keinesfalls der Weg in Richtung einer staatlichen Totalüberwachung beschritten wurde. Was mit dem Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung ermöglicht wird ist eine effektivere Strafverfolgung bei Schwerstverbrechen, die angesichts einer gewachsenen Bedrohungslage im Bereich der Wirtschaftskriminalität, der Kinderpornographie, des internationalen Terrorismus usw. notwendig ist. (...)