
(...) Ein Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, der sog. Gemeinsame Bundesausschuss ist vom Gesetzgeber für die inhaltliche Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchung beauftragt. (...) Nichtsdestotrotz bleibt natürlich Daueraufgabe der Gesundheitspolitik und -versorgung, bei Forschung, Prävention, medizinischer Diagnostik, Therapie und Rehabilitation Geschlechtsspezifika zu beachten. (...)