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Frage von Michael S. •

Frage an Ulla Schmidt von Michael S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ulla Schmidt !

Ich beziehe mich auf Ihre Antwort an Herrn Vorspel-Rüters vom 26.10.2007. Der zeitliche Zusammenhang der Veröffentlichung des Beschl. des BVerfG´s (Az 1 BvL 9/04) am 23.05.2007 und der beabsichtigten abschließenden Lesung im Bundestag zur „Unterhaltsrechtsreform“ lässt darauf schließen, dass der 6-Augen-Kompromiss der Fraktionsspitzen dazu führte, dass dieser nicht verfassungskonform war. Der Rechtsausschuss des Bundestages wurde frühzeitig, am 16.10.2006 )*, durch Sachverständige auf mögliche verfassungsrechtliche Bedenken bei Abweichung des Entwurfes hingewiesen. Der jetzige Kompromissvorschlag Ihrer Kollegin Fr. Zypries ist ja insoweit die Rückkehr zum eigentlichen Entwurf vom 5. April 2006, zeitlich also deutlich vor den seitens des BVerfG´s abschlägig beschiedenen 6-Augen-Kompromisses der Fraktionsspitzen. Die vielfache Korrespondenz mit MdB´s Ihres Koalitionspartners nach o.a. Beschluss des BVerfG´s und deren Interpretation dessen lässt mich zweifeln, dass der dort vertretene Wertekonservatismus zu einer Mehrheit des jetzt wiederum Kompromissvorschlages im Bundestag führt.
Kann es sein, dass das durch Ihren Koalitionspartner beauftragte Gutachten hierüber, zu einem Wandel ihrer lebens- und gesellschaftlichen konservativen Haltung geführt hat? Leider wird das Gutachten der Öffentlichkeit vorenthalten. Ich, sicherlich nicht alleine damit stehend, würde mich gerne Ihrer Zuversicht, dass dieses Gesetz zum 01.01.2008 Rechtskraft erlangt, anschließen. Dies bedingt aber u.a., dass zeitlich und kalendarisch bedingt in den nächsten Tagen fristgerecht hierüber entschieden wird, wie sieht der „Fahrplan“ hierfür aus?
Nicht nur die betroffenen Bürger, sondern auch Juristen an unseren Gerichten unabhängig der Instanz wären für eine baldige Rechtssicherheit sicherlich sehr verbunden.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Michael Sparwasser

Mg. im ISUV/VDU e.V. und DFGT e.V.

)*http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/05_unterhaltsrecht/index.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sparwasser,

der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das neue Unterhaltsrecht soll zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Details über den Inhalt des Gesetzes finden Sie auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de/unterhaltsrecht und in einer aktuellen Pressemitteilung des BMJ (Rubrik „Pressemitteilungen“).

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt