
(...) April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. (...) Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen. (...)