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Frage von Marco H. •

Frage an Ulla Schmidt von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,
Grundsätzlich finde ich die Versicherungspflicht ja gut, aber in meinem Fall versteh ich die Regelung gar nicht. ich bekomme aufgrund einer Sanktion ein halbes Jahr lang kein ALG 2 und bin daher nicht versichert und habe auch kein Geld mehr. Jetzt nach 4 Monaten erfahre ich das ich mich versichern muss und alle Beiträge nachzahlen muss. Wie soll das denn gehen denn das Sozialamt will ebenfalls nicht für die Kosten der Krankenkasse aufkommen. Das heißt ich bekomme keine Leistung und häufe dennoch schulden an. Mein Gott das kann doch wohl echt nicht so gewollt sein. Ich weiß nicht wie ich über diese Schulden kommen soll ,und Geld um mich zu versichern habe ich ja nach wie vor nicht. Also wird man ohne es zu wissen in die Schuldenfalle getrieben ohne auch nur irgend etwas davon gewusst zu haben. Schlimm genug das Ich keine ALG 2 Leistung erhalte aber jetzt auch noch die Schulden und dennoch nicht versichert das ist unglaublich. Was sagen Sie denn dazu?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinen,

danke für Ihren Beitrag. Mir war die umfassende Versicherung derjenigen, die ihren Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren haben, sehr wichtig. Ich freue mich, dass Sie dies trotz persönlich schwieriger Situation grundsätzlich ebenfalls so sehen.

Seit dem 1. April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder aufzunehmen. Ensprechend gibt es seit dem 1. April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die seither neu hinzugekommenen Versicherungspflichtigen haben wie alle anderen Mitglieder ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen.

Es ist nicht vorgesehen, dass z. B. der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen.

Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen.

Zur Klärung, ob dies für Sie in Betracht kommt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich hinsichtlich einer Unterstützung beispielsweise an die Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands vor Ort wenden. Für eine eventuelle Unterstützung durch mein Büro, müssten Sie sich bitte direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt