Frage an Ulla Schmidt von Dieter B. bezüglich Soziale Sicherung
Ich bin Beamter seit meinem 17. Lebenjahr. Meine Frau war zur Kindererziehung (1 Kind) zu Hause, hat wieder kurz gearbeitet und dann das Enkelkind mit erzogen (also wieder zu Hause). Da ich privatversichert bin musste ich meine Frau auch privat versichern, weil die AOK damals mein Bruttoeinkommen als Beitragsbasis angesehen hat und mir eine Finanzierung nicht möglich war. Nun hat sie 13 Jahre beitragspflichtig gearbeitet und geht in ca. 1 Jahr in Rente (Geburtsjahrgang 1947).
Aufgrund der Bestimmungen der Krankenversicherung der Rentner (das Gesetz ist von 1989, zu dieser Zeit hatten wir schon längst die private KV!) ist es nicht möglich, dass sie weiter bei der AOK versichert bleibt, wenn sie Rente bezieht, weil sie nicht 90 % der Zeit der 2. Lebensarbeitshälfte Beiträge gezahlt hat.
Ich erachte dies als Benachteiligung der Frauen von Beamten (die Arbeiter und Angestellten sind i.d.R. weiter familienversichert bei der AOK bzw. Ersatzkasse), die sich in der Familie um die Erziehung von Kindern gekümmert haben.
In der Praxis bedeutet dies bei uns konkret, dass genau die zu bekommende Rente für eine private Krankenversicherung ausgegeben werden muß (es wäre noch schlimmer, wenn ich nicht seit ca. 30 Jahren eine Anwartschaftsversicherung für sie eingezahlt hätte).
Ist dies so gewollt und richtig?
Meines Erachtens widerspricht dies dem Sinne einer gezielten Familienpolitik.
Dieser Tatbestand ist im Übrigen bei Behörden und den Beamten kaum bekannt.
Sehr geehrter Herr Beutel,
die genannte 9/10 Regelung hinsichtlich der Versicherungszeit in der zweiten Arbeitslebenhälfte betrifft die Zugangsmöglichkeit zur Krankenversicherung der Rentner. Daneben steht Ihrer Frau auch nach Rentenbezug offen, freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben; allerdings unter Inkaufnahme finanzieller Nachteile.
Wie Sie sicher wissen, werbe ich für die Überwindung der Trennung zwischen privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Das System der Bürgerversicherung, das ich anstrebe, würde den von Ihnen skizzierten Fall insofern auflösen, als dass dann jeder frei seine Krankenversicherung wählen kann und die Finanzierungsbasis überall dieselbe ist.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit.
Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de
Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.
Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir oder einer Mitarbeiterin zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt