Frage an Ulla Schmidt von Michael S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schmidt,
es ist allgemein bekannt - u.a. über eine parlamentarische Anfrage - dass bei ausländischen Krankenversicherten aus bestimmten Herkunftsländern (z.B. Türkei, Mazedonien, ...) die Eltern von Krankenversicherten in deren Heimatland über die gesetzliche Krankenversicherung mitversichert sind.
Dieser Versichertenschutz - undenkbar für deutsche Versicherte bzw. solchen aus anderen Herkunftsländern - beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen die teilweise über 40 Jahre alt und zwischenzeitlich nach meiner Ansicht nach nicht mehr zeitgemäss sind.
Angesichts andauernder Finanzierungsschwierigkeiten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen sollte es angebracht sein, diese Abkommen auf den Prüfstand zu stellen und problematische - im vorliegenden Fall inländerdiskriminierende - Bestimmungen zu kündigen oder die Vertragswerke komplett neu zu verhandeln.
Wie stehen Sie als zuständige Ministerin hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schoch
Sehr geehrter Herr Schoch,
seit Jahren versuchen vor allem äußerst rechtsgerichtete Parteien und Medien immer wieder mit dem Themenkomplex "Sozialversicherungsabkommen" Stimmung gegen Migranten zu machen. Fakt ist, dass es aufgrund der genannten Abkommen nicht zu einer ungerechtfertigten Besserstellung ausländischer Versicherter in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung kommt. Die Sozialversicherungsabkommen stehen im Einklang mit internationalen und supranationalen Standards, wie sie innerhalb der EU bestehen und werden strikt eingehalten.
Entscheidend ist: Durch die Anwendung dieser Abkommen entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung keine Mehrbelastungen, sondern sogar Einsparungen, auch da die Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern verbleiben und somit nicht zu den deutlich höheren deutschen Sätzen medizinisch versorgt werden.
Auch die Vereinbarung zur Abrechnung der zu erstattenden Kosten für die Sachleistungsaushilfe basierend auf familienbezogenen Monatspauschalen führt zu erheblichen Kostenreduzierungen bei den gesetzlichen Krankenkassen, insbesondere wegen des unbürokratischen Verwaltungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt