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Frage von Werner D. •

Frage an Ulla Schmidt von Werner D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ministerin

Ihre Kollegin Frau von der Leyen ist Schirmherrin eines evangelikalen Festivals, das ein Homosexuellenheilungsseminar im Angebot hatte und dessen Präsident Roland Werner ein ausgewiesener antihomosexueller Autor ist. An dieser Positionierung des Festivals ändert auch die Absage des seltsamen Seminars aufgrund öffentlicher Kritik nicht wirklich etwas.
http://www.queer.de/szene_politik_deutschland_detail.php?article_id=8136

Halten Sie die Schirmherrschaft Ihrer Kabinettskollegin für vertretbar?

Wie beurteilen sie Homo-Heilungsseminsare aus psychologischer und medizinischer Sicht, wie sie von der Offensive Junger Christen (OJC), Wuestenstrom, Christival, Campus für Christus und anderen evangelikalen Grupperierungen, aber auch Scientology, angeboten werden? Hat sich Ihr Ministerium mit den möglichen Folgen solcher Therapien auseinandergesetzt?
Gibt es hier keine Verletzung des Arztrechtes oder des Heilpraktikergesetzes, da hier ja Therapien und nicht in erster Linie religöse Angebote offeriert werden?
Was macht die Bundesregierung, um vor diesen Gehirnwäschetherapien zu warnen?
Ist hier nicht die Patientenbeauftragte gefragt?

Mit freundlichen Grüßen

Werner Dreier

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dreier,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Jedes Mitglied der Bundesregierung entscheidet eigenverantwortlich, wenn es um die Übernahme der Schirmherrschaft für eine Veranstaltung gebeten wird. Ich kommentiere diese Entscheidungen von Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen grundsätzlich nicht.

Die Bundesregierung, das Bundesministerium für Gesundheit und ich vertreten die Auffassung, dass Homosexualität weder einer Therapie bedarf noch einer Therapie zugänglich ist. In der psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachwelt hat sich schon seit langem die Position durchgesetzt, dass die psychoanalytische Auffassung von Homosexualität als pathologisch zu beurteilender Störung der psychosexuellen Entwicklung durch empirische Daten nicht gestützt wird. Entsprechend wurde 1992 die Homosexualität aus dem Diagnosekatalog der Weltgesundheitsorganisation gestrichen.

Sogenannte „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien werden in der Fachwelt auch abgelehnt, da nach den Ergebnissen neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen bei der Mehrzahl so therapierter Personen negative und schädliche Effekte bis hin zur Suizidgefährdung auftraten und die versprochenen Aussichten auf „Heilung“ enttäuscht wurden.

Eine gute Barriere gegen solche unseriösen und schädlichen Therapieangebote liefert die Sexualaufklärung und HIV-Prävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Geschäftbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Darin wird Homosexualität als normaler Teil von Sexualität kommuniziert. Um eine selbstbewusste, starke Persönlichkeitsentwicklung zu erreichen, werden betroffene junge und erwachsene Menschen sowie ihr soziales und familiäres Umfeld darin unterstützt, homosexuelles „Coming-Out“ positiv zu begleiten.

Für eine weitergehende Vertiefung in die Thematik empfehle ich Ihnen die Bundestags-Drucksache 16/8022. Darin antwortet die Bundesregierung mit Datum vom 12. Februar 2008 ausführlich auf die Kleine Anfrage „Antihomosexuelle Seminare und pseudowissenschaftliche Therapieangebote religiöser Fundamentalisten“ der Bundestagsfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“. Sie kann unter dem Web-Link _http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/080/1608022.pdf_ abgerufen werden. Dort wird auf den Seiten 6 und 8 f. auch ausführlich Stellung bezogen zu Ihrer Frage, inwieweit durch das Anbieten von „Konversions“- oder „Reparations“-Therapien das Arztrecht oder das Heilpraktikergesetz verletzt wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt