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Frage von Marco H. •

Frage an Ulla Schmidt von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

aufgrung einer Sanktion bekomme ich ein halbes Jahr kein ALG 2. daher bin ich auch nicht krankenversichert. Plötzlich hörte ich davon, dass man sich dennoch selbst versichern muss. Es hat sich jedoch schon ein Betrag von 900€ angesammelt, den ich nicht bezahlen kann. Ein Antrag von mir auf Übernahme durch die Sozialhilfe wurde ebenfalls abgelehnt. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt hier auf einem Schuldenberg sitze, von dem ich nicht weiß, wie ich den jemals bezahlen soll. Das kann doch so nicht gewollt gewesen sein. Ansonsten find ich die Pflicht zur Versicherung ja gut, nur wie es in meinem Fall gehen soll, weiß ich nicht. Muss die Sozialhilfe die Rückstände nicht übernehmen in meinem Fall?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heinen,

danke für Ihren Beitrag. Mir war die umfassende Versicherung derjenigen, die ihren Versicherungsschutz in der Vergangenheit verloren haben, sehr wichtig. Ich freue mich, dass Sie dies trotz persönlich schwieriger Situation grundsätzlich ebenfalls so sehen.

Seit dem 1. April 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Menschen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, wieder aufzunehmen. Ensprechend gibt es seit dem 1. April 2007 die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die sonst keinen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die seither neu hinzugekommenen Versicherungspflichtigen haben wie alle anderen Mitglieder ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Beiträge zu zahlen.

Es ist nicht vorgesehen, dass z. B. der Sozialhilfeträger ausstehende Beiträge übernimmt, so wie auch andere Schulden nicht übernommen werden. Laufende Beiträge werden jedoch bei Bedürftigkeit übernommen.

Eine Härtefallregelung ist vorgesehen: Wenn der Versicherte darlegen kann, dass er sich unverschuldet zu spät bei der Krankenkasse gemeldet hat, muss diese nachzuzahlende Beiträge angemessen ermäßigen, stunden oder erlassen.

Zur Klärung, ob dies für Sie in Betracht kommt, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich hinsichtlich einer Unterstützung beispielsweise an die Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbands vor Ort wenden. Für eine eventuelle Unterstützung durch mein Büro, müssten Sie sich bitte direkt dorthin wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt