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Frage von Henry K. •

Frage an Ulla Schmidt von Henry K. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Ulla Schmidt,

Männer in Deutschland haben eine circa 6 Jahre geringere Lebenserwartung als Frauen. Nun verstehe ich nicht, weshalb bei den Krebsvorsorgeuntersuchungen als Kassenleistung solche Unterschiede sein sollen zwischen den Geschlechtern. (gemeint ist, ab welchem Alter Anspruch auf die Vorsorge-U. besteht.) Das widerspricht ja dem Gleichstellungsgedanken. Werden sie sich da für einen Ausgleich einsetzen ?

Freundliche Grüße ,
Henry Kadner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kadner,

vielen Dank für Ihre Frage. Der grundsätzliche Anspruch gesetzlich Versicherter auf Vorsorgeleistungen ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 25 SGB V) geregelt. Danach haben gesetzlich versicherte Frauen und Männer ab einem bestimmten Lebensalter Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten.

So haben Frauen und Männer ab 35 Jahre gleichermaßen alle zwei Jahre einen Anspruch auf die Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung (sog. "Check-up") zur Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen und der Zuckerkrankheit. Auch die für diese Erkrankungen maßgeblichen Risikofaktoren, wie beispielsweise Zigarettenkonsum, Bluthochdruck und Übergewicht, sollen bei dieser Untersuchung erkannt werden. Der Check-up umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, körperliche Untersuchungen und Laboruntersuchungen von Blut und Urin. Im Anschluss an die Untersuchung können ggf. weitergehende diagnostische und therapeutische Schritte eingeleitet werden. Das Ergebnisgespräch mit dem Patienten bzw. der Patientin sollte auch Anstoß zum Abbau lebensstilbezogener Gesundheitsrisiken geben.

Demgegenüber unterscheidet sich bei Frauen und Männern das Einstiegsalter für die verschiedenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, insbesondere im Hinblick auf die jeweiligen geschlechtsbezogenen Krebsarten. So haben Frauen ab 20 Jahre und Männer ab 45 Jahre einen Anspruch auf die Früherkennung von bestimmten Krebserkrankungen. Ein Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen, der sog. Gemeinsame Bundesausschuss ist vom Gesetzgeber für die inhaltliche Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchung beauftragt. Dieser Ausschuss erarbeitet entsprechende Richtlinien und legt die unterschiedlichen Altersgrenzen aufgrund rein medizinisch-fachlicher Erwägungen fest.

Beispielsweise liegt das mittlere Erkrankungsalter für Prostatakrebs bei 69 Jahren. Erkrankungen treten kaum vor dem 50. Lebensjahr auf. Insofern wurde das Einstiegsalter zur Prostatakrebsfrüherkennung bei Männern auf 45 Jahre festgesetzt. Im Gegensatz dazu wird z.B. der Gebärmutterhalskrebs bei Frauen deutlich häufiger in der Altersgruppe der 35- bis 54-Jährigen diagnostiziert als bei Frauen über 65 Jahre. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 51 Jahren und damit 18 Jahre unter dem für Krebs insgesamt. Diesen Tatsachen wird durch das gewählte Einstiegsalter von 20 Jahren zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs Rechnung getragen. Dieses Einstiegsalter entspricht im Übrigen auch den aktuellen Europäischen Leitlinien zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung.

Hinsichtlich der Früherkennung von Darmkrebs gibt es wiederum eine einheitliche Regelung für Frauen und Männer ab 50 Jahre. Gleiches gilt für die Hautkrebsfrüherkennung, die ab dem 1. Juli 2008 als standardisiertes Screening die bisherige Form der Hautuntersuchungen ersetzt und künftig von beiden Geschlechtern ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden kann.

Ihre Bedenken, dass hinsichtlich der Vorsorgeuntersuchungen womöglich eine Geschlechterdiskriminierung vorliegt, sind gänzlich unbegründet. Nichtsdestotrotz bleibt natürlich Daueraufgabe der Gesundheitspolitik und -versorgung, bei Forschung, Prävention, medizinischer Diagnostik, Therapie und Rehabilitation Geschlechtsspezifika zu beachten. Hierfür stehe ich sowie insbesondere die SPD-Bundestagsfraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Schmidt