
(...) Darauf ist meine Antwort etwas ausführlicher und von meiner politischen Orientierung als Mitglieder der Grünen geprägt: Die UN-Resolution für die Rechte behinderter Menschen ist seit 2009 in der Bundesrepublik in Kraft. Der Zweck der Konvention ist es, den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ (Artikel 1) Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat einen Aktionsplan vorgelegt, um die Behindertenrechtskonvention in diesem Sinne umzusetzen. Sie schlägt darin Maßnahmen vor, um die „Lebens- und Behandlungssituation von contergangeschädigten Menschen“ zu verbessern. (...)