(...) die Antwort auf Ihre Frage hat etwas gedauert, aber es war dazu ein wenig Aktenstudium und Austausch mit klügeren Menschen als mir notwendig war. (...)
(...) Ihre Frage, warum der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sich nicht mit der von Ihnen beschriebenen Problematik auseinandergesetzt, muss ich abermals damit beantworten, dass das Geschäftsverhalten von KFZ-Versicherungen nicht in den Bereich fällt, mit dem sich der Ausschuss beschäftigt. Der Umgang mit Opfern von Verkehrsunfällen ist dann ein Thema für den Ausschuss, wenn systematisch die Menschenwürde der Betroffenen durch handfeste Vorgaben, Geschäftspraktiken oder Gesetze verletzt wird oder internationale Konventionen in diesem Kontext nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurden. Ich kann aus Ihren Schreiben nicht erkennen, dass solche Konstellationen in Ihrem Fall vorliegen. (...)
(...) 1. Eine direkte Finanzierung der spanischen Banken wird es offenbar nicht geben, sondern eine Fondslösung. Für Leistungen aus dem Fonds, erhält dieser spanische Fonds wohl Eigentums- und Mitspracherechte an den Banken. (...)
(...) Sie fragen, warum der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sich nicht mit der von Ihnen beschriebenen Problematik der KFZ-Haftpflichtversicherung beschäftigt. Das liegt daran, dass dieses Thema nicht in den Aufgabenbereich des Ausschusses fällt. (...)
(...) Die ehemalige Bildungsministerin Ursula von der Leyen hat das Betreuungsgeld vor diesem Hintergrund richtigerweise als „bildungspolitische Katastrophe“ bezeichnet. Wie absurd diese Kita-FernhaltepräKita-Fernhalteprämieauch daran, dass das Betreuungsgeld auch an Eltern ausgezahlt werden soll, die ihre Kinder nicht selbst zuhause erziehen, sondern diese beispielsweise durch eine Kinderfrau oder ein Au-Pair betreuen lassen. Warum mit dem Betreuungsgeld eine besondere Würdigung der Erziehungsleistung dieser Eltern erfolgen soll, während Eltern, deren Kinder ein paar Stunden am Tag oder in der Woche in eine Kita gehen leer ausgehen, bleibt völlig schleierhaft. (...)
(...) Zu A): Der ESM muss über sein Kapital uneingeschränkt verfügen können, weil er am Markt teilnimmt und von anderen Marktteilnehmern ja auch erwartet, dass diese ihr Kapital verlässlich einbringen, wenn dies so vertraglich ausgehandelt wurde. Genauso verhält es sich, wenn der deutsche Staat über seine Bundesunternehmen in der Privatwirtschaft tätig wird. (...)