Frage von Markus B. • 24.08.2012
Frage an Tom Koenigs von Markus B. bezüglich Innere Sicherheit
Kennen Sie das GG?
Warum wurde der Artikel 23 vom 23.05.1949
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In den anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen. Gestrichen? Kein GG mehr...
Und was sagen sie zum Artikel 146?
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Antwort ausstehend von Tom Koenigs Bündnis 90/Die Grünen