
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Foto: Tobias Koch
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind
Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.
Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen
Rentner haben keinen Anspruch auf die mit dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossenen Energiepreispauschale.