
Der Unterschied zwischen den sog. „Bauern-Protesten“ und „Letzter Generation“ liegt darin, dass erstere ihre Aktionen wie vorgeschrieben bei den Ordnungsbehörden anmelden und keine Straftaten begehen.
Foto: Tobias Koch
Der Unterschied zwischen den sog. „Bauern-Protesten“ und „Letzter Generation“ liegt darin, dass erstere ihre Aktionen wie vorgeschrieben bei den Ordnungsbehörden anmelden und keine Straftaten begehen.
auch wenn SPD, Grüne und FDP die Hilfen in der Energiekrise beschlossen haben und wir als CDU in der Opposition keine Gestaltungsmehrheit besitzen, steht für mich dennoch fest, dass staatliche Hilfen auf eine außergewöhnliche krisenbedingte Härte abzielen müssen
Die Wohnortpflicht in Deutschland bei der Energiepreispauschale wird regelmäßig aber damit begründet, dass die höheren Energiepreise in Deutschland Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland besonders treffen.
für mich gilt, dass natürlich nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Recht und Gesetz müssen durchgesetzt werden, da unser Rechtsstaat sonst Vertrauen verliert. Auch für das Blockieren von Rettungsgassen auf Autobahnen gilt, dass dies in schweren Fällen als Straftat im Sinne des § 315 b StGB „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ behandelt werden kann. Die Bewertung ist in jedem Fall einzeln vorzunehmen.
Die Straßenblockaden der „Letzten Generation“ gefährden Menschenleben, behindern Rettungskräfte und binden Kapazitäten von Justiz und Ordnungskräften, die an anderer Stelle sehr dringend gebraucht werden. Auch die Beschädigung historischer Kunstwerke ist völlig inakzeptabel. Straftaten sind keine Form demokratischer Meinungsäußerung.
Entscheidend ist, dass die Person einen festen Wohnsitz in Deutschland hat.