
Sofern Sie in den Niederlanden arbeiten, dort Steuern zahlen und auch dort Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, haben Sie keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Foto: Tobias Koch
Sofern Sie in den Niederlanden arbeiten, dort Steuern zahlen und auch dort Ihre Einkommenssteuererklärung abgeben, haben Sie keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
An den bestehenden Anspruchsgrundlagen sollte sich nichts geändert haben
Auch auf unseren Druck hin, haben SPD, Grüne und FDP Anfang September ein drittes Entlastungspaket angekündigt, das als Kompensation eine Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 EUR im Dezember vorsieht
Wenn Sie in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepauschale bei Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr geltend machen
Da Sie in Luxemburg leben und dort Ihre Steuererklärung machen, dürften Sie trotz Ihrer Arbeit in Deutschland hier nicht als unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig gelten. Dies ist aber entscheidend, um in den Genuss der Pauschale zu kommen, die an das deutsche Steuerrecht gekoppelt ist.
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.