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Thorsten Frei
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Frage von Brigitte L. •

Ich beziehe eine Altersrente aus der Schweiz. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis und zahle hier in Deutschland meine Steuern. Bekomme ich die Energiepauschale ebenfalls? Wenn ja wie gehe ich vor?

Besten Dank für ihre Antwort
Freundliche Grüsse
B L

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Sehr geehrte Frau L.,

Rentner haben keinen Anspruch auf die mit dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossenen Energiepreispauschale. Das haben wir von Anfang an kritisiert, da Rentner besonders stark unter den negativen Auswirkungen der Inflation leiden. Auch auf unseren Druck hin, haben SPD, Grüne und FDP nachgebessert und mit ihrem dritten Entlastungspaket angekündigt, das als Kompensation eine Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 EUR im Dezember vorsieht.

Was die Modalitäten betrifft, empfiehlt sich der Blick in die sog. „FAQ“ des zuständigen BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html. Dort ist formuliert: „Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierfür ist jedoch in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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