
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
Foto: Tobias Koch
Allerdings ist auch klar, dass die Energiepreispauschale erst in der Steuererklärung für das abgeschlossene Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, also im kommenden Jahr.
Gerade auch angesichts der schweren Wirtschaftskrise ist es das falsche Signal, die Einwanderung in unser Land immer weiter zu lockern, so wie die Ampel-Koalition dies bisher mit ihren migrationspolitischen Vorlagen getan hat.
entscheidend, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, ist, dass Sie in Deutschland Steuern zahlen und somit unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind.
Aufgrund Ihrer Arbeit in Österreich und Ihrer Einkommenssteuerzahlungen dort, dürften Sie keinen Anspruch auf diese an das Steuersystem gebundene Entlastungsmaßnahme haben.
entscheidend ist, dass Sie entweder in Deutschland wohnen oder in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind. Der zweite Punkt jedenfalls geht nicht aus Ihren Schilderungen hervor.
Wenn Sie meine Arbeit verfolgen, dann wissen Sie, dass wir im Juni massiv kritisiert haben, dass Rentner von der Energiepauschale ausgeklammert waren, obwohl sie nachweislich einen besonders kleinen Geldbeutel haben und damit die Inflationsfolgen besonders stark spüren