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Thorsten Frei
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Frage von Katharina G. •

Bezahle Steuer in DE und bekomme als Grenzgänger die 300 Euro Energiepauschale nicht. Warum?

Sehr geehrter Herr Frei,
wir arbeiten beide im öffentlichen Dienst in DE und wohnen in Belgien.
Wir bezahlen also Steuer in Deutschland, bekommen aber keine Energiepauschale.
Muss man diese anders beantragen?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

eine Auszahlung über den Arbeitgeber erfolgt bei Personen mit Wohnsitz im Ausland nicht. Wenn Sie in Deutschland aber unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, dann können Sie die Energiepreispauschale rückwirkend mit der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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