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Frage von Sabine M. •

Ich beziehe eine Rente aus der Schweiz und wohne in Deutschland und bin hier auch steuerpflichtig. Wie bekomme ich die Energiepreispauschale für Rentner ausbezahlt bzw. wo muss ich sie beantragen

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Sehr geehrte Frau M.,

was die Modalitäten der Einmalzahlung für Rentner in Höhe von 300 EUR im Dezember betrifft, empfiehlt sich der Blick in die sog. „FAQ“ des zuständigen BMAS: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html. Dort ist normiert: „Bezieherinnen und Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten eine Energiepreispauschale, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Hierfür ist jedoch in der Zeit vom 9. Januar bis 30. Juni 2023 ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu stellen.“ Da die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, dürften Sie folgerichtig keinen Anspruch haben. Im Gesetz selbst und auch in der Gesetzesbegründung wird auch nicht auf weitergehende Fälle wie die Schweiz abgestellt, so dass ich keine Möglichkeit sehe, dass Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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