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Frage von Jochen H. •

Energiepauschale für Vorruheständler: Wie sehen Ihre Bemühungen aus, hier noch zu einem positiven Resultat für die sich im Vorruhestand befindlichen Bürger aus?

Guten Tag Herr Frei,
bereits im Mai diesen Jahres (04. Mai) hatten Sie in einer Antwort das Thema "Energiepauschale für Vorruheständler" geschrieben, dass es gilt, eine Klärung im Sinne der Vorruheständler herbeizuführen.
Leider ist die Personengruppe der Vorruheständler - auch nachdem die Auszahlung der Pauschale für RentnerInnen beschlossen worden ist - anscheinend immer noch nicht auf die Positivliste mit aufgenommen worden.
Aber auch für die Menschen dieser Steuer-zahlenden Personengruppe erhöhen sich Kosten (nicht nur) für Energie!
Wie sehen Ihre Bemühungen aus, hier noch zu einem positiven Resultat für die sich im Vorruhestand befindlichen Bürger aus?
Mit freundlichen Grüßen
J.H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. H.,

der gestrige Beschluss zielt nur auf die Bezieher von gesetzlichen Renten oder von Pensionen. Eine Vorruhestandsregelung geht damit erneut leider nicht einher. Es ist in der Tat auch in meinen Augen ungerecht, dass Vorruheständler bei dieser Regelung und ebenso schon im September bei der allgemeinen Energiepreispauschale leer ausgegangen sind, obwohl sie regelmäßig ebenso über knappe finanzielle Spielräume verfügen und deshalb die Inflationsfolgen in besonderem Maße spüren. Wir haben auch diesmal kritisiert, dass wichtige Personengruppen von SPD, Grünen und FDP einfach unter den Tisch gekehrt wurden. Es tut mir im Ergebnis sehr leid und ist ungerecht, dass SPD, FDP und Grüne hier mit ihrer Mehrheit im Bundestag hart geblieben sind.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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