
(...) Desweiteren ist im Wachstumsbeschleunigungsgesetz festgelegt, dass seit 2010 zur steuerlichen Entlastung und Förderung von Familien mit Kindern die Kinderfreibeträge von 6.024 Euro auf 7.008 Euro angehoben sind und zugleich um Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zu fördern auch das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 Euro erhöht ist. Das Kindergeld beträgt nun monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184 Euro, für dritte Kinder 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 Euro. (...)