
(...) Den Contergan-Skandal und die damit einhergehenden dramatischen Veränderungen im Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen können nicht mehr rückgängig gemacht werden. Auch kann die Firma Grünenthal rechtlich zu keinen weiteren Zahlungen verpflichtet werden, nachdem nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Dezember 1971 zwischen der Firma und den Betroffenen ein Vergleich geschlossen und die Conterganstiftung errichtet wurde, in die Firma Grünenthal damals 100 Mio. (...)