![Thomas Bareiß Portrait von Thomas Bareiß](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/800px-2020-02-13thomasbareissbundestagsprojekt2020bysandrohalank-2.jpg?itok=pYLxfzdY)
(...) Der § 47, Absatz III Nr. 2 des Schulgesetzes in Baden-Württemberg legt fest, dass die Schulkonferenz über den Beginn des Unterrichts entscheidet. Da die Schülermitverantwortung (SMV) einen Vertreter in der Schulkonferenz stellen darf, können Sie sich mit Ihrem Anliegen entweder an die SMV oder direkt an die Schulkonferenz wenden. (...)