
(...) Die Funktion des neuen Begleitgesetzes ist es, die verfassungsrechtlich gebotenen Beteiligungsrechte der gesetzgebenden Körperschaften am europäischen Integrationsprozess abzubilden und zu konkretisieren. Ich als Mitglied des Ausschusses für Europäische Angelegenheiten im Deutschen Bundestag werde mich aktiv an der Stärkung der Rechte des Parlaments beteiligen. (...)