Frage an Thomas Bareiß von Kurt S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bareiß,
Meine Frage lautet:
Wie haben Sie beim Waffenrecht-Änderungsgesetz abgestimmt?
Ja oder Nein?
Wenn Sie mit ja abgestimmt haben, bitte ich um Angabe der Gründe die Sie dazu veranlasst haben.
Was bringt das Gesetz für die Innere Sicherheit?
Bitte keine Phrasen, die aus den Pressberichten und Politikerreden hinreichend bekannt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Schaible
Sehr geehrter Herr Schaible,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2008, in der Sie mich nach meinem Abstimmungsverhalten zum neuen Waffenrecht fragen.
Ich habe in der Tat für die Novelle des Waffengesetzes gestimmt, da ich denke, dass sie einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität leistet. Lassen Sie mich Ihnen die Gründe hierfür im Einzelnen darlegen:
Diese Novelle ist notwendig geworden, um einerseits Anforderungen aus dem internationalen Bereich (VN-Schusswaffenprotokoll, VN-Instrument zum Markieren und Nachverfolgen von Kleinwaffen und leichten Waffen) in innerstaatliches Recht umzusetzen und andererseits bei der Auslegung, im Vollzug und bei der Erarbeitung untergesetzlicher Ausführungsvorschriften zutage getretene punktuelle Lücken zu schließen.
Das künftige Verbot von Anscheinswaffen, von dem allerdings solche Gegenstände ausgenommen sind, die erkennbar nach dem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt oder Teile historischer Sammlungen sind, dient ohne Zweifel der Inneren Sicherheit. Es ist zu bemerken, dass eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere Raubüberfälle, unter Verwendung von Nachbildungen echter Schusswaffen begangen werden. Weiterhin ist bereits das sichtbare Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit dazu geeignet, Bedrohungssituationen herbeizuführen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Polizeieinsätzen, bei denen im Extremfall die Beamten vor der Entscheidung standen, von der eigenen Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie die Anscheinswaffe nicht von einer echten Schusswaffe unterscheiden konnten und sich in einer Notwehrsituation wähnten.
Um eine Umgehung dieser Vorschrift zu unterbinden, ist der Transport von Anscheinswaffen künftig nur noch in einem verschlossenen Behältnis erlaubt. Damit wird erreicht, dass eine Benutzung von Anscheinswaffen praktisch nur noch im befriedeten Privatbesitztum möglich ist. Wir sind mit dem strikten Beschränken des Führens von Anscheinswaffen auch einem Wunsch der Gewerkschaft der Polizei nachgekommen, die dieses seit Jahren gefordert hat.
Die Verwendung von Messern hat bei Straftaten erheblich zugenommen. Für das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung im öffentlichen Raum ist mindestens ebenso bedeutsam, dass bestimmte Messertypen, die bisher nicht verboten sind, wie Einhandmesser oder Messer mit feststehender Klinge, gerade von Jugendlichen mitgeführt werden, um vermeintliche Stärke zu zeigen, damit zu drohen und sie im Ernstfall dann auch zu benutzen. Vor allem Einhandmesser, besonders in Gestalt von zivilen Varianten so genannter Kampfmesser, haben bei vielen gewaltbereiten Jugendlichen den Kultstatus des 2003 verbotenen Butterflymessers übernommen. Auch größere feststehende Messer haben an Deliktrelevanz gewonnen. Auf der anderen Seite werden Messer auch zu einer Vielzahl von sinnvollen und allgemein anerkannten Zwecken eingesetzt. Die große Mehrheit der Bevölkerung geht verantwortungsvoll mit dem Werkzeug Messer um.
Die Koalition schränkt daher, in Ergänzung der guten Initiative des Hamburger Senats zur Führensbeschränkung an festgelegten Kriminalitätsschwerpunkten wie z.B. der Reeperbahn, in Zukunft das Führen im öffentlichen Raum von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12cm Klingenlänge wie bei den Regelungen für Anscheinswaffen ein. Die Ausnahmen für die Anscheinswaffen werden auch hier gelten. Die Koalition schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht eingeschränkt werden soll. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass die Zahl der Gewalttaten zurückgeht, bei denen Messer verwandt werden, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen.
Teilweise wurde gefordert, die Kriterien für die Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit dahingehend zu ändern, dass hohe Geldstrafen nur noch dann zu einer Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen, wenn diese in Zusammenhang mit waffenrechtlichen Delikten stehen.
Die Koalition hat diese Änderungswünsche abgelehnt, da es nicht sein kann, dass z.B. Drogenbesitz oder Autofahren unter Alkoholeinfluss, die häufig mit Geldstrafen geahndet werden, in Zukunft nicht mehr zu einer Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen. Wir sind davon überzeugt, dass auch der generalpräventive Charakter der bisherigen Regelung in der Einheit der Rechtsordnung zu beachten ist.
Sehr geehrter Herr Schaible, ich hoffe, Ihnen dargelegt zu haben, warum ich denke, dass die Novellierungen am Waffenrecht sehr wohl einer Stärkung der Innen Sicherheit dienen.
Gerne stelle ich mich auch in Zukunft einem konstruktiven Diskurs über tagespolitische Themen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Bareiß MdB