
(...) Grundsätzlich möchte ich anmerken: Im Rahmen der Zwangsvollstreckung werden allein gerichtliche Entscheidungen vollstreckt, und etwas anderes ist in einem Rechtsstaat auch nicht möglich. Die Frage hinsichtlich einer Zwangsvollstreckung, die ein Privater, wie z.B. ein Rechtsanwalt, anordnen können soll, stellt sich daher in unserer Rechtsordnung nicht. (...)