In Ihrer Frage beziehen Sie sich auf einen Tweet von mir, den ich als Reaktion auf die Chemnitzer Neonazi-Demonstration im August 2018 verfasst habe.
Die Übernahme der Kosten von geschlechtsangleichenden oder anderen medizinischen Maßnahmen durch die Krankenkassen dient der Gesundheitsfürsorge der beantragenden Person.
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.
Auch das sog. Transsexuellengesetz macht seit nunmehr über zehn Jahren keine Vorgaben zu medizinischen Eingriffen.
Das Selbstbestimmungsgesetz wird dabei ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrages und der Vornamen im Personenstandsregister neu regeln.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird es nun ein erweitertes und bußgeldbewehrtes Offenbarungsverbot geben. Es soll verhindern, dass transgeschlechtliche Menschen gegen ihren Willen zwangsgeoutet werden können.