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Sven Lehmann
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Frage von Horst-Peter S. •

Sehr geehrter Herr Lehman, Im Bescheid zur Neuveranlagung zur Grundsteuer wurde unser Bemessungssatz um 79% angehoben. Wie erklären Sie diesen horrenden Anstieg?

In Medien und Politik wurde immer von einer "moderaten" Anhebung gesprochen, der sich nur unwesentlich von den alten Grundsteuermessbetragsätzen unterscheiden. Wie sollen Rentner neben Gaspreis- und Stromerhöhung & Inflation das alles noch stemmen können?

MfG
Fam. S., Köln-Widdersdorf

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Sehr geehrte Familie S.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09. November zur Grundsteuer.

Ich kann den Ärger und die Unsicherheit, die diese Maßnahme bei den Betroffenen nach sich zieht, verstehen. Ich kann auch sehr gut nachvollziehen, dass der Anstieg der Grundsteuer in Anbetracht vieler weiterer aktueller Preisanstiege ungünstig ist. Dennoch vertreten wir die Ansicht, dass die Reform der Grundsteuer überfällig war.

Wir Grünen haben uns immer für eine verfassungsfeste und wertorientierte Grundsteuer ausgesprochen, welche die Gebäude- und Bodenwerte in die Grundstücksbewertung einbezieht. Vor diesem Hintergrund befürworten wir grundsätzlich die im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehene Wertorientierung.

Die Grundsteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt, da sie sich nicht mehr an den aktuellen Grundstückswerten orientiert. Eine verfassungsgemäße Anpassung der Grundsteuer an die aktuellen Immobilienwerte führt also notwendigerweise zu Verschiebungen der individuellen Steuerlast: Für manche Immobilien musste in der Vergangenheit zu viel Grundsteuer gezahlt werden, diese werden künftig günstiger. Andere, die jahrelang zu wenig Grundsteuer entrichtet haben, müssen mit Steigerungen der Steuer rechnen. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und hat nichts damit zu tun, welches Grundsteuermodell verabschiedet wird.

Was die Eindämmung der Gas- und Strompreise sowie der Inflation angeht, werden wir Grüne uns im Bundestag weiterhin vehement für staatliche Unterstützung für einkommensschwächere Gruppen einsetzen. In diesen Bereichen haben wir mit der Strom- und Gaspreisbremse sowie insbesondere der Energiepreispauschale konkrete Entlastungen für Rentner*innen umgesetzt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit besten Grüßen

Sven Lehmann MdB

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Sehr geehrte Familie S.,

noch eine kleine Ergänzung zu meiner ersten Antwort an Sie:

Die Grundsteuer ist die drittwichtigste Einnahmequelle der Kommunen, insofern war es für uns Grüne bundesseitig notwendig, die Reform der Steuer zu beschließen. Die Länder haben durch eine Öffnungsklausel erreicht, dass der Wert der Grundstücke auch abweichend vom Bundesmodell ermittelt werden kann. Aktuell läuft die Wertermittlung durch die Grundsteuererklärungen der Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen bestimmen durch ihr Hebesatzrecht, wie hoch die Steuerbelastung des einzelnen ausfallen wird. Die meisten Kommunen haben angekündigt, dass sie keine Steuererhöhung durch die Hintertür vornehmen wollen, sondern die Hebesätze anpassen werden, sobald die Wertermittlung abgeschlossen ist. Mit anderen Worten: wenn alle Grundstücke mehr wert sind als früher, wird der Hebesatz sinken. Nachdem die Wertermittlung noch am Laufen ist, ist über die individuelle Steuerbelastung noch keine Aussage möglich. Man darf erwarten, dass z. B. Köln den Hebesatz eher senken wird, weil der Großteil der Immobilien im Wert gestiegen ist. Aber letztlich kann dies nur die Kommune beantworten. Erst wenn die Wertermittlung abgeschlossen ist, werden die Kommunen die neuen Hebesätze beschließen und erst dann lässt sich eine Aussage zur individuellen Steuermehrbelastung oder (ausdrücklich auch denkbar: Steuerentlastung) treffen.

Ihnen alles Gute und angenehme Feiertage!

Mit besten Grüßen

Sven Lehmann MdB

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